• Guter Service ist
    die halbe Miete.

Häufige Fragen

Mietverhältnis

Wie kündige ich mein Mietverhältnis bei der Stadtbau?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf dem Dokument müssen alle Personen unterschreiben, die als Mieter im Mietvertrag genannt sind. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Eingang des Schreibens bei der Stadtbau.

Wann ist die Mietzahlung fällig?

Die Miete ist monatlich im Voraus fällig. Um die Mietzahlung für beide Parteien möglichst einfach zu gestalten, wird diese mit einer SEPA Lastschrift abgebucht. Sollte es dennoch einmal zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.


Wohnanlage

Wer kümmert sich um die Sauberkeit und Sicherheit der Spielplätze?

Fast in jeder unserer Wohnanlagen sind Spielplätze vorhanden. Der dort zuständige Hausmeister pflegt diese und sorgt für die Instandhaltung und im Bedarfsfall für Reparaturen. Alle Spielplätze werden außerdem regelmäßig entsprechend den Sicherheitsrichtlinien des Unfallversicherungsverbandes überprüft.

Gibt es genügend Parkplätze in der Wohnanlage und wie komme ich an einen Stellplatz?

Beim Bau unserer Häuser und Wohnanlagen wurden nach Möglichkeit genügend Abstellplätze für Kraftfahrzeuge eingeplant. Mit der wachsenden Zahl an Fahrzeugen pro Wohneinheit kann es hier aber zu Platzmangel kommen, weshalb manche Mieter leider auf öffentliche Parkmöglichkeiten ausweichen müssen. Wenn die Nachfrage nach Parkplätzen in unseren Wohnanlagen das Angebot übersteigt, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der eingegangenen Anfragen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie auf der Vergabeliste entsprechend vormerken können. Hier kommen Sie zum Garagen- und Stellplatzantrag.

Ist Fußballspielen in der Wohnanlage erlaubt?

Ballspiele sind mit Rücksicht auf die Mitbewohner und zur Vermeidung von Schäden innerhalb der Wohnanlage gemäß Hausordnung nicht erlaubt. Es sind bitte ausgewiesene Plätze in der Umgebung aufzusuchen, die dafür vorgesehen sind.

Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses zuständig?

Die Mieter sorgen entweder selbst für die Reinigung des Treppenhauses oder es wird eine Reinigungsfirma beauftragt. Deren Kosten werden dann per Betriebs- kostenabrechnung auf die Mietparteien aufgeteilt

Wo darf ich rauchen?

Sie dürfen außerhalb der Gebäude sowie selbstverständlich in Ihrer Wohnung rauchen.

Wie lange darf mein Kind im Hof spielen?

Um dem Ruhebedürfnis der Anwohner ebenso Rechnung zu tragen wie dem Spieltrieb der Kinder, haben wir in der Hausordnung folgende Ruhezeiten festgelegt: Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Mittagsruhe ist von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.


Wohnung

Was kann ich tun, wenn meine Nachbarn zu laut sind?

Ein freundliches Gespräch unter Nachbarn wirkt oft Wunder. Daher empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Nachbarn zunächst das Gespräch zu suchen. Sollte auf diese Weise keine Verständigung und Einigung möglich sein, steht Ihnen Ihr Kundenteam gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Wie kann ich mich vormerken lassen, wenn sich Veränderungen in meinem Wohnungsbedarf ergeben und ich eine andere Wohnung der Stadtbau wünsche?

Gerne können Sie uns Ihren Wohnungswunsch mitteilen. Füllen Sie dazu das Formular neue digitale Selbstauskunft aus und schicken Sie es uns digital zu. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beantworten wir diese auch gerne telefonisch.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag zur Wohnungssuche nach Absenden der digitalen Selbstauskunft ein Jahr lang gültig ist. Sofern Sie innerhalb eines Jahres ab Antragstellung keine Wohnung gefunden haben, müssen Sie Ihren Antrag verlängern. Zur Verlängerung gehen Sie bitte aktiv in Ihr eigenes Gesuch über den bei Anmeldung zugesandten Link und überprüfen Sie Ihre Angaben. Nach Abspeichern ist es automatisch verlängert, andernfalls wird es systemseitig gelöscht.


 

Unsere Zentrale erreichen Sie unter:

0941/7961-0